Ja zu fairen Steuern

Wohnen ohne Sorgen

Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Wohneigentum zu kaufen oder zu halten wird aber immer schwieriger – für junge Menschen und Familien, genauso wie für Rentnerinnen und Rentner. Nebst Vermögenssteuern und Grundstückgewinnsteuern bezahlt jede Eigentümerin und jeder Eigentümer einer Liegenschaft zusätzlich eine fiktive Steuer, wenn sie die Liegenschaft selber bewohnen. Es wird ein Einkommen versteuert, das gar nicht existiert. Als müsste man sein Auto zusätzlich als Einkommen versteuern, weil man es selbst fährt. Absurd. Diesen Eigenmietwert wollen wir abschaffen.

Argumente:

Investitionen statt Geistersteuer

Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts verbleiben rund 1.7 Milliarden Franken bei den Menschen, welche sie nicht aufgrund der unfairen und fiktiven Eigenmietwert-Steuer abgeben müssen.

Dieses Geld steht den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung. Diese können damit Investitionen in den Unterhalt ihrer Liegenschaft vornehmen, was auch direkt dem Bauhaupt- und Nebengewerbe zugutekommt, welche dadurch Aufträge erhalten.

Eigenmietwert bestraft Wohneigentum

Der Eigenmietwert ist eine absurde und fiktive Steuer: Um diesen Wert wird das steuerbare Einkommen erhöht, wodurch mehr Einkommen versteuert wird, als man überhaupt generiert. Das ist, als müsste man höhere Einkommenssteuern bezahlen, nur weil man sein eigenes Auto auch selbst fährt.

Dies ist besonders für junge Menschen, die sich Wohneigentum leisten möchten oder für Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen durch die Pensionierung reduziert ist, besonders schwierig. Hinzu kommen weitere Steuern: Natürlich die Vermögenssteuer, Grundstückgewinnsteuern oder Nachlasstaxen. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden also gleich mehrfach zur Kasse gebeten, wodurch es für viele unmöglich wird, Wohneigentum zu erwerben.

Schutz vor höheren Steuern

Im Kanton Solothurn wird der Eigenmietwert basierend auf dem Katasterwert berechnet. Eine Einzigartigkeit. Dieser Katasterwert steht allerdings unter grossem politischem Druck und soll stark erhöht werden. Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts können wir also eine massive Steuererhöhung für alle Liegenschaftseigentümerinnen- und Eigentümer verhindern.

In unserem Kanton haben wir eine Wohneigentumsquote von fast 50%. Die Solothurnerinnen und Solothurner sind davon also ganz besonders betroffen. Die Abschaffung des Eigenmietwerts entlastet uns Solothurnerinnen und Solothurner massgeblich.

Energieeffizienz steuerlich fördern

Der Kantonsrat im Kanton Solothurn arbeitet bereits eine Gesetzesänderung aus, welche die Eigentümerinnen und Eigentümer in unserem Kanton steuerlich erleichtert und gleichzeitig dem Baugewerbe dient: Es sollen weitere Steuerabzüge für energetische Sanierungen am eigenen Haus gemacht werden dürfen. Damit werden die sonst schon mehrfach belasteten Grundeigentümerinnen und

Grundeigentümer im Kanton Solothurn entlastet. Wohneigentum soll insbesondere auch für Junge, Familien und Rentnerinnen und Rentner künftig einfacher zu finanzieren sein.

Wohneigentum für Junge Käufer erleichtern

Bei einem Ja zum «Bundesbeschluss Zweitwohnungen» werden besonders jüngere Menschen beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt: Mit einem zusätzlichen Steuerabzug der Schuldzinsen auf die erworbene Liegenschaft.

Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts müssen die jungen Erwerbstätigen zudem nicht ein fiktiv höheres Einkommen mehr besteuern, das sie gar nicht erhalten haben. Dadurch wird Wohneigentum einfacher möglich für die nächsten Generationen.

Sparen statt Schulden belohnen

Statt mit dem Eigenmietwert Eigentümerinnen und Eigentümer zu bestrafen, werden künftig all jene belohnt, welche sparen und ihr Haus amortisieren. Die negativen Anreize, immer verschuldet zu sein, werden abgeschafft.

Bürokratie abbauen, Kosten sparen

Die Berechnung des Eigenmietwerts ist kompliziert für die Steuerämter. Durch die Abschaffung wird die steuerliche Veranlagung einfacher und dadurch wird die Bürokratie reduziert und es können Kosten und Personal beim Kanton gespart werden.

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